Schulzeitstreckung

In 8 Halbjahren zum Abitur – Informationen zur Schulzeitstreckung

Seit dem Schuljahr 2016/17 führen wir an der Carl-von-Weinberg-Schule den Modellversuch „Schulzeitstreckung in der Oberstufe“ mit nunmehr drei Tandems unterschiedlicher Generationen durch. Im Folgenden möchten wir für alle die wichtigsten Informationen zusammenstellen und Hinweise geben, wie Interessierte sich dafür konkret anmelden können.

Warum Schulzeitstreckung?

Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen hinsichtlich der Vereinbarkeit von Schule und
Leistungssport gibt es ab dem nächsten Schuljahr (2016/2017) die Möglichkeit der sogenannten Schulzeitstreckung in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. Das bedeutet, die Schulzeit in der Qualifikationsphase verlängert sich von 2 auf 3 Jahre. Die Schulzeitstreckung entlastet das Zeitbudget der Sportler in einem sehr wichtigen schulischen und sportlichen Zeitraum. Das Modell der Schulzeitstreckung gibt es hessenweit zurzeit nur noch an der Partnerschule des Leistungssports in Kassel.

Wie genau sieht die Schulzeitstreckung aus?

Die Unterrichtsbelastung in der „normalen“ zweijährigen Q-Phase der Oberstufe ist ziemlich hoch. Durch die Streckung der Schulzeit um ein weiteres Jahr kann die Unterrichtsbelastung in den einzelnen Schuljahren, durch Verteilung des Unterrichtsstoffes auf drei Jahre, deutlich reduziert werden. Die Stundenbelastung pro Schuljahr kann dabei variieren. Diese Reduzierung der Unterrichtsbelastung erleichtert es den Sportlern, weiterhin uneingeschränkt am Trainingsbetrieb teilnehmen zu können.

Da der Stundenplan bei der Wahl nicht vorhersehbar ist, kann es am Vormittag zu einer zeitlichen Kollision der gewünschten Trainingszeiten mit den Unterrichtszeiten kommen. In diesen Fällen müssen möglicherweise Trainingszeiten auch an den Stundenplan angepasst werden.

Die Entlastung der Sportler bezieht sich auf die Streckung der Schulzeit, innerhalb der gewählten Kurse müssen die Sportler die gleichen Leistungen erbringen wie die anderen Kursteilnehmer.

Wer kann in die Schulzeitstreckung?

Der antragstellende Sportler sollte möglichst einem Bundeskader (NK2, NK1, PK oder OK) angehören. Alternativ kann ein Gutachten zur erfolgreichen sportlichen Perspektive des jeweiligen Spitzenverbandes und des Olympiastützpunktes, sofern sportart- bzw. altersbedingt noch kein Bundeskaderstatus zugewiesen werden kann, mit dem Antrag eingereicht werden (in diesem Fall entscheidet das Ministerium auf Antrag der Schule im Einzelfall).

Vor der Genehmigung einer Schulzeitstreckung müssen je ein Antrag durch die Eltern und den entsprechenden Verband schriftlich bei der Schulleiterin gestellt werden. 

Danach findet ein verbindliches Beratungsgespräch zur Konkretisierung statt, an dem die Antragsteller, deren Eltern, die schulischen Ansprechpartner (Sportkoordinatoren und Oberstufenleiterin), die Trainer und ein Vertreter des Sportinternates oder der Laufbahnberater des Olympiastützpunktes teilnehmen. 

Alle notwendigen und detaillierten Informationen finden Sie zum Download an der Seite.

Fr. Buß

Ansprechpartnerin

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