Abschlüsse an der CvW

Als Integrierte Gesamtschule unterrichten wir Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung und mit Schülerinnen und Schüler mit Haupt-, Real- und Gymnasialempfehlung. Das bedeutet, dass bei uns vom Berufsorientierenden Abschluss über Haupt- und Realschulabschluss bis zum Abitur alle Abschlüsse möglich sind:

Berufsorientierender Abschluss (BOA) für InklusionsschülerInnen mit dem Förderschwerpunkt Lernen.

Mindestens ausreichende Leistungen in den Fächern Mathe, Deutsch und Arbeitslehre, ebenso im Lernfeld Berufsorientierung mindestens 4,4 und Teilnahme an der Projektprüfung.

Den Hauptschulabschluss erreicht man unter folgenden Bedingungen:

  • mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern, Notendurchschnitt mindestens 4.4, Bestehen der schriftlichen Abschlussprüfung + erfolgreiche Teilnahme an der Projektprüfung. Keine E-Kurse erforderlich.
  • Bei Gesamtdurchschnitt von 3,0 und Prüfung auch in Englisch wird der Qualifizierende Hauptschulabschluss erreicht

Den Realschulabschluss erhält man unter folgenden Bedingungen:

  • Besuch von mindestens zwei E-Kursen mit mindestens ausreichenden Leistungen
  • von den Hauptfächern Deutsch, Mathe, Englisch muss mindestens eines in einem E-Kurs besucht werden
  • in den G-Kursen müssen mindestens befriedigende Leistungen erbracht werden. In allen Fächern des Kern- und Wahlpflichtunterrichts muss mindestens 2x die Note 3 erreicht werden
  • Notendurchschnitt mindestens 4,4
  • Bestehen der schriftlichen Realschulabschlussprüfung in D,M,E+ erfolgreiche Teilnahme an einer Präsentationsprüfung

Nach der 10. Klasse kann man Zulassung zur gymnasialen Oberstufe auf diesem Weg erhalten:

  • Besuch von mindestens drei E-Kursen mit 2x befriedigenden und 1x guten Leistungen
  • von den Hauptfächern Deutsch, Mathe, Englisch müssen mindestens zwei in E-Kursen besucht werden
  • keine E-Kursnote darf schlechter als „ausreichend“ sein
  • in allen Grundkursen muss die Note „gut“ erarbeitet werden
  • im Kernunterricht und in WPU mindestens befriedigende
    Leistungen (ist der Unterricht in der 2. Fremdsprache auf die Anforderungen der GOS bezogen, genügt „ausreichend“ im
    E-Kurs)
  • Bestehen der Realschulabschlussprüfung in Jahrgang 10

In der Gymnasialen Oberstufe wird nach erfolgreichem Abschluss (innerhalb von maximal 4 Jahren Verweildauer) der Qualifikationsphase das Abitur erworben. Die zentralen schriftlichen Prüfungen finden in der Regel nach den Osterferien statt, die sportpraktischen und mündlichen Prüfungen liegen in der Regel in den Monaten Mai/ Juni.

Weitere Infos: [OAVO, Vierter Teil, §§22-41]

Ein weiterer Abschluss innerhalb der Gymnasialen Oberstufe ist der schulische Teil der Fachhochschulreife.
Dieser wird nach mindestens zwei besuchten Halbjahren der Qualifikationsphase erworben, sofern die geforderten schulischen Leistungen erfüllt sind.
Zur Komplettierung der Fachhochschulreife muss dann im Anschluss eine ausreichende berufliche Tätigkeit nachgewiesen werden.

Weitere Infos: [ OAVO, Fünfter Teil, §48]

Die Möglichkeit der Versetzung von Klasse 9 nach Klasse 10 sowie von Klasse 10 in die Oberstufe und die Art des mittleren Abschlusses in der Klasse 9 bzw. 10 wird durch die Anzahl der Erweiterungskurse sowie der erreichten Leistungen in Grund- und Erweiterungskursen in dem jeweiligen Schuljahr bestimmt.

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne!

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